FAQs

Die Ombudsstelle ist eine Einrichtung, die von den Unterzeichnern des Crowdsourcing Code of Conduct geschaffen wurde. Sie fungiert als Vermittler zwischen Crowdworkern und Crowdsourcing-Plattformen, um Streitigkeiten zu schlichten und eine faire Zusammenarbeit auf der Grundlage der im Kodex dargelegten Grundsätze zu gewährleisten.

Die Ombudsstelle kann Sie bei der Lösung von Streitigkeiten zwischen Ihnen und einer Crowdsourcing-Plattform, die den Code of Conduct unterzeichnet hat, unterstützen. Sie ist bestrebt, einvernehmliche Lösungen für die Probleme zu finden, mit denen Sie während Ihrer Arbeit auf der Plattform konfrontiert sind.

Sie können eine Beschwerde bei der Ombudsstelle einreichen, wenn Sie bereits versucht haben, das Problem mit der Plattform außerhalb des Rechtssystems zu lösen, die Angelegenheit aber ungelöst bleibt.

Sie können eine Beschwerde über eine Streitigkeit mit der Plattform einreichen, z. B. eine Meinungsverschiedenheit über die Bezahlung für eine bestimmte Aufgabe oder ein anderes Problem im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit auf der Plattform. Außerdem können Sie eine Beschwerde einreichen, wenn Sie der Meinung sind, dass die Plattform zu Unrecht die Einhaltung des Code of Conduct behauptet hat.

Um eine Beschwerde einzureichen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag an die Ombudsstelle hier stellen. Eine E-Mail ist ebenfalls eine akzeptable Form der Einreichung. Die Beschwerde sollte so klar wie möglich formuliert werden und muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Ja, bitte reichen Sie Ihre Beschwerde innerhalb von 6 Monaten nach dem Auftreten des Problems, das Sie ansprechen möchten, ein.

Ja, wenn Sie Crowdworker mit Wohnsitz in einem anderen Land als Deutschland sind und eine Beschwerde einreichen, können Sie einen Vertreter einer Gewerkschaft mit Sitz in Ihrem Land bitten, dem Verfahren der Ombudsstelle in beratender Funktion beizuwohnen.

Das Verfahren der Ombudsstelle soll effizient sein und nach Möglichkeit nicht länger als drei Monate dauern.

Ja, alle Beschwerden sind vertraulich. Die während des Schlichtungsverfahrens offengelegten Informationen, einschließlich Geschäftsgeheimnissen und persönlichen Informationen, werden vertraulich behandelt.

Die Einreichung einer Beschwerde ist kostenlos. Die mit dem Verfahren verbundenen Kosten sind jedoch von Ihnen selbst zu tragen.

Die Ombudsstelle erstellt ein schriftliches Protokoll über das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens. Gegebenenfalls können die Plattformen aufgefordert werden, unangemessene Behauptungen über die Einhaltung des Code of Conduct von ihren Websites zu entfernen. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Plattformen verhindern in der Regel keine weiteren rechtlichen Schritte, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart.

Bei Streitigkeiten, bei denen eine Plattform die Einhaltung des Code of Conduct in unangemessener Weise verkündet, kann die Ombudsstelle ihre Entscheidung öffentlich bekannt geben, u. a. durch Streichung von der Liste der Unterstützer/Unterzeichner und durch Erklärungen in der Presse und im Internet.

Sind Sie auch daran interessiert, den Code of Conduct zu unterzeichnen?
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